Gesetze
Die Möglichkeiten, die Du (nicht nur) als Therapeut hast, mit selbst- oder fremdgefährdenden Menschen umzugehen, sind gesetzlich geregelt. Einweisen darf nur die Ordnungsbehörde, in der Regel ist das die Polizei. Sie darf einen Menschen einer Untersuchung zuführen, die dann festzustellen hat, ob eine Einweisung erforderlich ist. Zur vorläufigen, dauerhaften Verwahrung [Read More]
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