Heilpraktiker Psychotherapie

Soll ich ein Komplett-Paket oder ein strukturiertes Selbststudium wählen?
Prinzipiell bestehen beide Lernsysteme, Komplettpaket wie strukturiertes Selbststudium, aus denselben Inhalten. Durch die einzeln zugesandten Lerneinheiten hast du eine klare Struktur und Lernvorgabe. Du bekommst monatlich eine themenbezogene Lektion, wahlweise bestehend aus Skript, Hörbuch, DVD, Lernkarten und Prüfungsfragen mit Lösungsschlüssel zugesandt. Es liegt also ganz an dir und an deinen Lerngewohnheiten, mit welcher Art des Studiums du besser zurechtkommst. Du kannst das strukturierte Studium übrigens jederzeit pausieren oder auch beenden. Dazu musst du uns nur telefonisch oder per Mail eine Nachricht zukommen lassen.
Welchen Inhalt haben die Videos/DVDs

Die Videos sind in freier Rede gehalten, so wie es im Präsenzunterricht auch der Fall ist. Sie halten sich deshalb im Aufbau nicht nach dem Skript. Inhaltlich vermitteln sie natürlich denselben prüfungsrelevanten Stoff. Der Vorteil ist, dass der Referent auch optisch vermitteln kann, was für viele einen zusätzlichen Lerneffekt hat.

Produkte allgemein

Für wen sind PegasusZentrum Lernprodukte geeignet?

Jeder, der die Überprüfung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie anstrebt, profitiert von unseren Lernmedien.
Die Skripte, Videos, CDs, Lerntafeln und Fragenkataloge können sowohl ergänzend zu einer bereits bestehenden Schulung, als Auffrischung nach längerer Pause oder natürlich auch als vollwertige Ausbildung genutzt werden.

Gibt es eine ISBN-Nummer für die Skripte und Hörbücher?

Unsere Skripte besitzen keine ISBN-Nummer und können somit auch nicht im Buchhandel oder auf gängigen Portalen bestellt werden.
Unsere Skripte und Hörbücher sind von uns gestaltet und produziert und wir möchten sicherstellen, dass Sie in gleicher Qualität und vor allem zu den von uns gewünschten Preisen erhältlich sind. Außerdem gehört es zu unserem Service, auftauchende Fragen, sowohl inhaltlich als auch formal zu beantworten.
Um das zu erreichen haben wir beschlossen, dass es die Produkte des PegasusZentrums auch nur hier zu kaufen gibt.

In welchem Format sind die Audios und Videos?

Die Videos sind im DVD-Format und als MP4 erhältlich. Du kannst diese auf jedem DVD-Player, natürlich auch auf jedem Computer abspielen, sofern dieser DVDs akzeptiert. Die Dateien stehen Dir als Download zur Verfügung.

Die Audios kannst du als CD oder als MP3-Download bestellen.

Kann ich die Produkte auch als Probe bekommen?

Zu allen Produkten bieten wir Lese-, Hör-, und Videoproben an. Diese findest du in der Detailansicht der einzelnen Produkte.
Du kannst auch zu allen Themen Proben bestellen – dies geht am besten, indem du hier klickst.

Kann ich mithilfe der Komplett-Pakete die Prüfung bestehen?

Die Selbststudiengänge wurden und werden aus dem Präsenzunterricht heraus erstellt, sind also bereits durch viele Schülerhände gelaufen, die sie inspiziert, ausprobiert und auch korrigiert haben.
Eine gewisse Freude am Alleine-Lernen und etwas Disziplin musst du natürlich mitbringen. Durch die Videos, die im Unterrichtsstil gehalten sind – eben ohne die im Unterricht üblichen Unterbrechungen bei Fragen z.B. – hast du die Möglichkeit, einem Unterricht „fast live“ beizuwohnen.
Neben dem Unterrichtsmaterial empfehlen wir auch Begleitliteratur, um Themen auch aus anderer Sichtweise zu erlernen. Das unterscheidet uns allerdings auch nicht von einer Ausbildung im Präsenzunterricht. Eine Liste liegt den Komplett-Paketen bei.

Was, wenn mir das zugesendete Material nicht gefällt?

Du hast natürlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht, dass wir dir auch gerne gewähren. Derzeit sind das 14 Tage.
Somit kannst du alle ungeöffneten Unterrichtsmaterialien innerhalb dieses Zeitraumes nach Erhalt an uns zurücksenden. Beachte hierzu bitte unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir möchten dich trotzdem bitten, die zahlreichen Informationsmöglichkeiten auf dieser Seite zu nutzen. So hast du bei fast allen Produkten die Möglichkeit, sie in Form einer Probe zu begutachten. Digitale Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ansonsten sprich einfach mit uns, in der Regel finden wir immer eine Lösung, sollte mal etwas nicht passen.

Welchen Inhalt haben die Hörbücher

Die Hörbücher haben denselben Inhalt wie die Skripte. Sie eignen sich deshalb, das Detailwissen der Skripte nochmals durch Hören zu lernen, beispielsweise auf Autofahrten oder natürlich entspannt zu Hause.

Die Lecturbooks sind wie ein Podcast aufgebaut und frei gesprochen.

Werden die Prüfungsfragen beim Selbststudium korrigiert?

Wir stellen keine Monatsaufgaben, die wir korrigieren.
Da es sich um ein Selbststudium handelt, führst du dieses Studium auch alleine durch – selbstverständlich stehen wir dir bei Fragen aber auch immer gerne zur Verfügung.
Anders als bei einem Fernstudium bekommst du alles zur Lösung notwendige Material mitgeliefert. Deshalb können wir die Studiengänge bei gleicher inhaltlicher Qualität auch so günstig anbieten.

Wie kann ich beim PegasusZentrum bezahlen?

Du hast mehrere Möglichkeiten, deine bestellten Lernunterlagen zu bezahlen:

1. Überweisung/Vorkasse: Nach Bestellung bekommst du per E-Mail eine Rechnung zugesendet, auf der du alle Kontoinformationen findest. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto wird die Bestellung sofort versendet.
2. Paypal: Wenn du ein PayPal-Konto besitzt, kannst du diese Zahlungsoption bequem und sicher verwenden.
3. Sofortüberweisung: Hier bezahlst du wie bei deinem Online-Banking. Du wirst auf eine sichere Seite geführt, gibst deine Kontodaten, Pin und eine TAN (Transaktionsnummer) ein und hast somit den Betrag sofort an uns überwiesen. Wir versenden direkt nach der Bestellung die gewünschten Produkte

Prüfung

Anmeldung bei deinem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist dein örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo du wohnst, kann dies auch ein Amt deines Landkreises sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommst du entweder von deiner Stadtverwaltung oder du kannst sie auch im Internet finden.

Die Anmeldeunterlagen forderst du am besten beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das dir nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommst du neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h. du giltst erst dann als angemeldet, wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn du das geforderte Geld überwiesen hast.

Hier musst du evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.

Brauche ich die Erlaubnis?

Häufig bekommen wir die Frage gestellt, für was eine solche Überprüfung überhaupt notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“
Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie:

„Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“
„Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“
„Eigentlich stört mich der wissenschaftliche Blick auf die Dinge ja nur und ich habe Angst, dass ich auf den falschen Weg komme, aber…!“

Natürlich haben Schulpsychologie und Schulmedizin die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen und sie sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass sie längst nicht jedem Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Symptomatik helfen kann. Nichtsdestotrotz unternimmt sie den Versuch, Störungen zu klassifizieren und Lösungen für sie zu finden.

Also bleibt es dabei: Neben der Erlangung von weiterem Wissen über psychische und körperliche Symptome erhältst du eine rechtliche Legitimierung, Menschen mit solchen therapieren zu dürfen, uns so ganz nebenbei bekommst du einen Titel und ein Blatt Papier, dass du denjenigen zeigen kannst, die auf eine solche Erlaubnis bestehen.

darf ich auch ohne eine Heilpraktiker-Erlaubnis therapieren?

Die klare Antwort lautet „Nein!“. Diagnose und Therapie von Erkrankungen, psychischer wie physischer Natur, dürfen nur Ärzte, Psychologen mit Ausbildung oder Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie stellen, bzw. durchführen.
Du darfst aber selbstverständlich als Coach, Lebensberater oder psychologischer Berater tätig sein. Hierzu benötigst du keine Ausbildung.
Wir bieten auch hier eine immer umfangreicher werdende Bibliothek an, mit deren Hilfe du dir Grundlagen der Gesprächspraxis aneignen kannst. Schaue  hierzu einmal in unsere Rubrik Gesprächspraxis oder Praxiswissen nach. Auch hier stehen wir dir telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat gerne zur Seite.

Das Heilpraktikergesetz

§1
1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft … erhalten.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
§ 6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
§ 7
Der Reichsminister des Innern erläßt … die zur Durchführung … dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.
Dieses Gesetz stammt aus dem vorigen Jahrhundert und wurde in dieser Form 1939 verabschiedet. Sie werden vermutlich wissen, wie es in dieser Zeit um und in Deutschland aussah. So wurde dieses Gesetz übrigens als Auslaufgesetz verabschiedet. Man wollte den Berufsstand der Heilpraktiker mit diesem Gesetz sozusagen ausklingen lassen, was bis heute nicht gelungen ist.
Vermutlich habe Sie auch schon die Gerüchte gehört, dass es wohl mit den Heilpraktikern nicht mehr lange gehen wird. Trösten Sie sich: Ich kennen sie seit vielen Jahren. Irgendwann ist es vielleicht tatsächlich mal rum mit dem Heilpraktiker, bis dahin allerdings wird es sicher noch etwas dauern.

Die Erlangung des Wissens

Viele Wege führen nach Rom. Will heißen: du kannst das benötigte Wissen auf vielfältige Weise erlangen:

  • du kannst eine Schule besuchen mit regelmäßigem Unterricht
  • du kannst eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren
  • du kannst ein Fernstudium beginnen
  • du kannst dir das Wissen in einem Selbststudium, also autodidaktisch aneignen
  • du kannst, so oder so, eine Lerngruppe initiieren

Mittlerweile gibt es einige Gesundheitsämter, die eine Ausbildungsbestätigung verlangen. Das bedeutet, dass du von einer Schule oder einem Lehrer eine Bestätigung benötigst. Gesetzlich geregelt ist dieses Vorgehen nicht. Letzten Endes musst du selbst entscheiden, welche Ausbildungsform deinem Lernverhalten am besten entspricht. Davon abhängig ist natürlich auch, ob du das entsprechende Zeitvolumen bewältigen kannst. Selbst wenn du es bewältigen kannst, musst du dir die Frage stellen, ob du es willst. Im Folgenden findest du einige Hinweise hierzu.
Die erste Frage, die du dir stellen solltest, ist die nach der prinzipiellen Ausbildungsform:

1. Ausbildung in einer Gruppe
Dies kann im Vollzeit-Unterricht, an bestimmten Tagen oder auch an Wochenenden sein. Hier findet der Unterricht also zu geregelten Zeiten an einem bestimmten Ort (Schule, Seminarhaus, etc.) statt.

2. Autodidaktische Ausbildung im Fern- oder Selbststudium
Hier bekommst du entweder das Lehrmaterial in einer oder auch in mehreren regelmäßigen Postsendungen, bzw. auf einem Internetportal zur Verfügung gestellt. Du lernst weitestgehend alleine und hast als Lernkontrolle entweder Lösungsschlüssel vorliegen oder bekommst regelmäßig eingesendetes Material korrigiert zurückgeschickt.
Lasse uns die beiden prinzipiellen Möglichkeiten einmal genauer anschauen:

1. Ausbildung in einer Gruppe

1.1. Schule mit regelmäßigem Unterricht
Zumeist dauert eine solche Schule 1 bis 3 Jahre und der Unterricht findet zu festen Terminen statt, so z.B. an einem Wochentag und/oder an bestimmten Wochenenden. Die Themen werden hier natürlich recht ausführlich behandelt und oftmals erhältst du einen tieferen Einblick in die Materie, da durchaus auch nicht prüfungs- wohl aber themenrelevante Informationen besprochen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass du deinen Referenten und deine Mitschüler regelmäßig siehst. Neben den Aspekten des „Socializings“ hast du natürlich auch die Möglichkeit, Fragen zeitnah zu stellen.
1.2. Wochenendausbildung
Hier werden die prüfungsrelevanten Themen an mehreren Wochenenden besprochen. Dazwischen liegt die Zeit des Lernens. Der Vorteil ist, dass du zeitlich nicht so gebunden bist und gleichzeitig nicht ganz auf den Referenten verzichten musst, der dir unter Umständen schwierige Sachverhalte erklären kann.
1.3. Einzelausbildung
Hier bist du alleine oder zu zweit mit einem Referenten zusammen und lernst so den geforderten Stoff. Eine Einzelausbildung kann sich wesentlich intensiver mit dem Stoff auseinandersetzen und ist in der Regel nicht teurer als eine Wochenend- oder Vollzeitausbildung.

2.0. Autodidaktische Ausbildung im Fern- oder Selbststudium

2.1. Reines Selbststudium
Dies ist sicher die preiswerteste Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren: Du kaufst dir Bücher, wühlst dich durch Wikipedia durch und strukturierst dein Studium selbst. Es gibt mittlerweile zahlreichen Studienabläufe im Netz, anhand der du dich orientieren kannst.
2.2. Selbststudium mit vorgegebenem Lehrplan
Hier bekommst du entsprechendes Lehrmaterial zugesandt, an das du dich halten kannst. Du ersparst dir langes Herumsuchen, denn: Bestenfalls hält sich dieses Lehrmaterial an die Anforderungen der Gesundheitsämter und wurde auch bereits für Ausbildungen verwendet und natürlich für gut befunden.
2.3. Selbststudium mit strukturiertem Lehrplan
Hier bekommst du das Lehrmaterial regelmäßig zugesandt. Im Grunde ist dies nichts anderes als die obige Variante und besonders dann geeignet, wenn du ein Autodidakt bist, auf eine gewisse Strukturierung jedoch nicht verzichten willst.

In welcher Reihenfolge sollte ich lernen?

Die Reihenfolge, in der du die Themen erlernst, ist prinzipiell nicht wichtig. Allerdings hat es sich gezeigt, dass es Themen gibt, die als Grundlage für alle weiteren Themen dienlich sind.
Beim Heilpraktiker ist dies z.B. „die Zelle“, beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind es die Themen „Systematik und Diagnostik“ und „Therapiemethoden“, da diese beim Studium der darauf folgenden Krankheitsbilder natürlich immer wieder auftauchen („Was sind die gesunden Funktionen, bzw. die krankhaften Fehlfunktionen der Zelle?“ oder „Wie kann ich die Störung diagnostizieren und welche Therapie wird als hilfreich und wirksam angesehen?“)
Die Reihenfolge der Themen, wie sie auf dieser Seite angeordnet sind, ist demnach unsere Empfehlung. Wenn du eine andere Reihenfolge bevorzugst, weil sie dir sinnvoller erscheint, steht dir dies selbstverständlich frei. Wichtig ist, dass du zum Schluss die Themen und eventuelle Verknüpfungen untereinander kennst und kannst.

Muss ich am Schluss die Überprüfung machen?

Natürlich steht es dir frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen.
Das über uns erlernte Wissen kannst du vielfältig einsetzen und es erweitert dein Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung.
Wenn du also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legst oder sie nicht für deine tägliche (berufliche) Praxis benötigst, wird dein erlerntes Wissen dadurch nicht wertloser und im umgekehrten Fall nicht wertvoller.
Die Erlaubnis hat in erster Linie juristische Vorteile, weil du mit ihr eben körperliche wie psychische Erkrankungen diagnostizieren und offiziell therapieren darfst.

Prüfungsablauf

Der Prüfungsablauf für den Heilpraktiker
Die Überprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme.
Die schriftliche Überprüfung umfasst in der Regel 60 Fragen, die im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) zu beantworten sind. Die Gesamtzeit für die schriftliche Überprüfung ist in den meisten Bundesländern 120 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen zutreffend zu beantworten. Die mündliche Überprüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem gesondert eingeladen wird und dauert in der Regel pro Person etwa 30-60 Minuten.

Der Prüfungsablauf für den Heilpraktiker/Psychotherapie
Eingeschränkte Überprüfung: Die schriftliche Überprüfung besteht aus 28 Fragen, von denen in 55 Minuten mindestens 21 zutreffend zu beantworten sind. Die mündliche Überprüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem gesondert eingeladen wird und dauert in der Regel pro Person etwa 30 Minuten.

Voraussetzungen

Wenn du dir sicher bist, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, hast du den ersten Schritt bereits geschafft: Du hast eine Entscheidung getroffen, von der du überzeugt bist.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer du den Titel „Heilpraktiker“ tragen willst – seien es juristische oder fachliche Gründe:
Stehe hinter deiner Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr du dahinter stehst, umso leichter wird dir dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er dir einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…

  • Musst du das 25. Lebensjahr erreicht haben
  • musst du einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
  • musst du körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
  • muss dein Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis „a“ verlangt)
  • musst du natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
  • musst du die Kosten für die Überprüfung tragen können.
  • Dein Gesundheitsamt wird dir evtl. noch andere Zeugnisse abverlangen. Das erfährst du direkt auf Anfrage und ist von Amt zu Amt unterschiedlich.
Wann sind die Prüfungstermine

Die Prüfungstermine sind meistens in der zweiten März- bzw. Oktoberwoche. Das allerdings kann auch von Amt zu Amt verschieden sein. Informiere dich also rechtzeitig über die Gepflogenheiten deines Gesundheitsamtes. In diesem Zuge erfährst Du auch, was du alles einreichen musst.

Was ist der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie?

Der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie setzt eine Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt voraus. Nach bestandener Überprüfung darfst du dich „Heilpraktiker“, bzw. „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder (je nach Gesundheitsamt) „Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet für Psychotherapie“ nennen.
Juristisch gesehen hast du damit die Erlaubnis, physische (HP), bzw. psychische (HP/Psycho) Erkrankungen zu diagnostizieren und zu THERAPIEREN. Therapie in diesem Sinne bedeutet, dass du eine diagnostizierte Störung auch behandeln darfst. Ohne diese Erlaubnis darfst du dies nicht.

Wie ist die Bestehensrate beim Selbststudium?

Verständlicherweise wird diese Frage häufig gestellt. Die Antwort fällt nicht leicht, da wir selten eine Rückmeldung von unseren Kundinnen und Kunden bekommen. Zudem verwenden die meisten unser Material ergänzend zu einer Schule oder anderen Lehrmitteln.

Wir können an dieser Stelle nur versichern, dass unsere Komplettpakete dich gut auf die Überprüfung vorbereiten, nicht zuletzt, weil sie mit vielen unterschiedlichen Lernmedien ausgestattet sind, die ein interessantes Studium ermöglichen. Natürlich freuen wir uns über jede Rückmeldung, sei sie positiv oder negativ, da wir nur so unsere Lernmedien ständig verbessern können

Wie viel Zeit muss ich zum Lernen einrechnen?

Diese Frage ist am besten individuell zu beantworten. Je nach Lerntempo und Zeit, die du investieren willst und/oder kannst, benötigst du für den Heilpraktiker 1-2 Jahre, für den Heilpraktiker für Psychotherapie 1  bis 1 1/2 Jahre. Für die schriftliche Prüfung solltest du früh anfangen, Fragebögen aus Prüfungen durchzuarbeiten. Damit kannst du dich an das Multiple-Choice-Format der Fragen gewöhnen. Schau dazu am besten in einer Suchmaschine nach diesen Fragen. Du wirst hier viel finden.

Therapie

Welche Möglichkeiten gibt es, Klienten zu behandeln?

Die Möglichkeiten, eine Praxis ohne Heilpraktiker-Erlaubnis zu führen, sind sehr vielfältig.
Besonders im beruflichen Bereich haben sich Coaches etabliert, die beispielsweise mit NLP oder anderen Techniken beraten, ebenso die Mediation, die bei Konfliktlösungen zum Einsatz kommt. Hier handelt es sich  nicht um psychische Erkrankungen. Wenn auch Ängste oder seelische Verstimmungen mit beruflichen Problemen einhergehen, so setzt ein Coaching oder eine Beratung nicht bei den Symptomen an, sondern bei der Lösung der Probleme und vor allem den Ressourcen der Coachees.
So ist es auch bei Lebensberatungen oder psychologischen Beratungen, die dem Klienten Lösungen oder Vorgehensweisen anbieten und keine Diagnose oder Therapie erstellen, bzw. durchführen
Genau dies gilt auch bei körperlichen Therapien wie beispielsweise REIKI oder ähnlichen Verfahren. „Geistheilungen“ (wie sie genannt werden), die nicht auf ein bestimmtes körperliches Symptom behandeln, sondern den gesamten Energiefluss im Körper und (das ist die Voraussetzung) keinen körperlichen Kontakt herstellen, sind vom Heilpraktiker-Gesetz unberührt und dürfen auch ohne diese Erlaubnis angewendet werden.